Ein relativ kleiner Unfall, also ohne größere ersichtliche Schäden, kann schnell zu einem gewaltigen Rechtsstreit mutieren, beispielsweise wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. Hier greift der Versicherungsschutz der Verkehrsrechtsschutz Absicherung. Damit in einem solchen Schadensfall zu den eventuellen Fahrzeugreparaturkosten nicht auch noch Anwalts- und Gerichtsgebühren hinzukommen, empfiehlt sich der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Was man zur Verkehrsrechtsschutz wissen sollte
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen aus einem Rechtsstreit, deren Ursache in einem Verkehrsunfall liegen. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung tritt ebenfalls ein, wenn der Versicherungsnehmer sein Recht beziehungsweise Schadensersatzansprüche geltend machen möchte.
Im versicherten Schadensfall werden durch die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung unter anderem Rechtsanwaltshonorare, Zeugengelder, Gutachtergebühren oder sonstige Prozesskosten ersetzt.
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Was wird in Verkehrsrechtsschutzversicherungen abgesichert?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt in der Regel den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Besitzer und Fahrer der auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie als Fahrer von fremden Fahrzeugen und als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuginsasse. Mitversichert sind normalerweise außerdem Personen, die berechtigterweise das Fahrzeug oder die Fahrzeuge des Versicherungsnehmers als Fahrer oder Insassen nutzen. Je nach den Vertragsbedingungen der Rechtsschutzversicherung sind Familienmitglieder beziehungsweise deren Fahrzeuge versichert oder können durch Mehrprämie versichert werden. Zudem können in einigen Fällen Boote eingeschlossen werden.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist vielseitig und beinhaltet in der Regel unter anderem den Schadensrechtsschutz, den Steuerrechtsschutz, den Vertrags- und Sachenrechtsschutz, den Sozialgerichtsrechtsschutz und den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.
Die Vertrags- und Sachenrechtsschutz greift beispielsweise, wenn sich herausstellt, dass der neu erworbene Gebrauchtwagen ein Unfallwagen ist und bei Vertragsabschluss das Gegenteil zugesichert wurde. Die Steuerrechtsschutz tritt zum Beispiel ein, bei Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt bezüglich der Kraftfahrzeugsteuer. Während die Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz hingegen bei Auseinandersetzungen hinsichtlich der Höhe eines Bußgeldverfahrens weiterhilft.
Was mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht abgedeckt wird
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind unter anderem Halte- und Parkverstöße sowie vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsereignisse. War das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht ordnungsgemäß zugelassen oder hatte der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis, leistet die Verkehrsrechtsschutz ebenfalls nicht.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzt normalerweise innerhalb Europas und in den Mittelmeerländern Gültigkeit.
Fazit: Verkehrsrechtsschutzversicherungen können eine sinnvolle Angelegenheit sein. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die optimale Verkehrsrechtsschutz-Versicherung für die eigenen speziellen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem Experten hinzugezogen werden.
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